COVID-Zertifikat obligatorisch
Gemäss Entscheid des Bundesrates ist das COVID-Zertifikat ab Montag, 13. September auch für Kinobesuche obligatorisch.
Der Bundesrat erklärt das COVID-Zertifikat für den Zutritt zu den Kinos während des FFFH für obligatorisch. Im Gegenzug werden einige Beschränkungen aufgehoben u. a. die Kapazitätsbeschränkung, das Tragen der Maske für das Publikum oder die Rückverfolgung von Kontaktpersonen. Weil die Begrenzung der Anzahl Zuschauer wegfällt, können nun zusätzliche Eintrittskarten bezogen werden.
Geimpfte, getestete oder genesene Personen sind gegen Vorweisung eines gültigen COVID-Zertifikats und Ausweises herzlich willkommen. Folgende Dokumente sind für die Identitätskontrolle zulässig: Identitätskarte, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltsgenehmigung.